16. Februar 2010
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Seit Wochen steht Europa ganz im Zeichen der schrecklichen Folgen der Erderwärmung: Kälte, Eisstürme, Glatteis, Schneefälle. Unter diesen dramatischen Verhältnissen - die Wissenschaftler sprechen von einem so genannten "Winter" - leiden Tiere, Pflanzen, Autos und Menschen. Immer wieder rutschen Menschen auf glattem Eis aus, müssen ins Krankenhaus und werden von der neo-liberalen Gesellschaft völlig im Unklaren darüber gelassen, wen sie auf Grund des Sturzes auf Schmerzensgeld klagen müssen. Zum Glück nimmt sich die "Bild" dieses Missstands an und erklärt, wer schuld daran trägt, wenn man hinfällt. Nützlicher Tipp an dieser Stelle: Verlassen Sie das Haus niemals alleine und tragen Sie immer eine Kamera bei sich, denn:
„Da Sie in der Beweispflicht sind, ist es am besten Zeugen zu suchen und Fotos zu machen. Bei schwereren Verletzungen ist dies allerdings häufig schwierig, weil man in dieser Situation meist andere Sorgen hat. Wenn der Krankenwagen kommen muss, können Sie sich auch die Kontaktdaten der Rettungssanitäter geben lassen, damit diese später bezeugen, dass Sie aufgrund der Glätte gestürzt sind.“Deshalb, ganz wichtig: Auch bei einem Beinbruch kühlen Kopf bewahren und die Sanitäter dazu anhalten einen nicht sofort ins Krankenhaus zu bringen, sondern die korrekte Reihenfolge der Ersten Hilfe beachten: Erst kommt das Juristische, dann das Medizinische. Doch was ist, wenn man außerhalb eines bewohnten Gebietes stürzt?
„Bei nicht bewohnten Gebieten muss man sich informieren, wer den Sturz-Bereich betreut. Das kann beispielsweise die Kommune, das Land oder der Bund sein.“Deshalb: Immer erst nachfragen, wer im Bedarfsfall verklagt werden kann, ehe man sich dem Risiko eines wenig ertragreichen Sturzes aussetzt. Einbrecher, die noch vor Ausführung ihres Broterwerbs auf dem Gehsteig vor dem Haus ausrutschen oder von einer Dachlawine getroffen werden, können den Hausbesitzer auf Schadenersatz wegen Verdienstentgangs klagen. Als Faustregel bei der Bemessung des Verdienstentganges werden meist 10% pro Diebeszug verrechnet. Kann ein Einbrecher beispielsweise glaubhaft nachweisen es auf den Neuwagen des Hausbesitzers abgesehen zu haben und der Wert des Wagens wird von Sachverständigen auf € 20.000 eingeschätzt, so erhält das Opfer rund € 2.000. Natürlich sollte man generell ohne einen Anwalt gar nicht erst das Bett verlassen um keine Gelegenheit zu versäumen, andere verklagen zu können. Konsultieren Sie deshalb einen Anwalt Ihres Vertrauens. Sollten dessen Honorarvorstellungen Ihre Finanzen übersteigen, winken Sie mit dem Zaunpfahl indem Sie auf die Eisplatte vor seiner Tür hinweisen, auf der Sie beim Verlassen des Hauses eventuell ausrutschen könnten ...